Online-Antragsverfahren (Pilotprojekt)

Online-Antragsverfahren Versorgungsauskunft

§ 57 Abs. 10 LBeamtVG NRW

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Online-Antragsverfahren Versorgungsauskunft.

Seit dem 01.01.2021 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für verbeamtete Personen des Landes NRW, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet.

Die Eingabe und Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch die Beamtinnen und Beamten selbst. Im Anschluss überprüft die Personalakten führende Dienststelle die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Abschließend nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Versorgungsauskunft.


Wichtige Hinweise vorab:

Bevor Sie mit dem Online-Antragsverfahren starten, ist es hilfreich, alle in der Checkliste aufgeführten Unterlagen zusammenzustellen.

Auf der Seite "Bearbeitungshilfen" stehen Ihnen sowohl für den Registrierungsprozess als auch die für die einzelnen Reiter des Online Antragsverfahren Versorgungsauskunft Benutzervideos zur Verfügung. 
  


Der Zugang zum Online-Antragsverfahren erfolgt in 3 Schritten:


 

► Schritt 1: Antrag auf Zulassung zum Online-Antragsverfahren (hier klicken)
Das LBV übersendet Ihnen – soweit die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die erforderlichen Zugangsdaten per Briefpost.
► Schritt 2: Anmeldung mit den übersandten Zugangsdaten (hier klicken)
Sie melden sich mit den vom LBV übersandten Zugangsdaten an, generieren mit Hilfe dieser Daten ein Zertifikat und vergeben eine persönliche PIN. So ist sichergestellt, dass keine unberechtigten Personen auf Ihre Daten zugreifen können.
► Schritt 3: Aufruf des Online-Antragsverfahrens (hier klicken)
Mit Hilfe Ihrer persönlichen PIN und dem von Ihnen gespeicherten Zertifikat erhalten Sie Zugang zum Online-Antragsverfahren. Bis zum Absenden Ihrer Daten können Sie über diesen Weg das Online-Antragsverfahren bis zum Ablauf Ihres Zertifikates nach einem Jahr nutzen.